Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfD)

Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfD)
1. Begriff: Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren, die die Einhaltung des  Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes kontrolliert. Bei den Landesbehörden übernimmt diese Aufgabe der Landesdatenschutzbeauftragte bzw. eine Datenschutzkommission; in der Privatwirtschaft werden  Datenschutzbeauftragte bestellt, die wiederum von staatlichen Aufsichtsbehörden überwacht werden. Der BfD ist unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er berät und kontrolliert Bundebehörden, andere öffentliche Stellen des Bundes, Telekommunikations- und Postdienstunternehmen sowie private Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) fallen. Der BfD gibt jährlich einen Bericht über seine Aktivitäten und allgemeine Entwicklungen auf dem Gebiet des Datenschutzes heraus; Vorlage eines Tätigkeitsberichts beim Deutschen Bundestag alle zwei Jahre.
- Weitere Informationen unter www.bfd.bund.de.

Lexikon der Economics. 2013.

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